Warum gibt es eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?
In vielen Betrieben ganz unterschiedlicher Branchen und Gewerke fallen regelmäßig elektrotechnische Aufgaben an, z.B. bei Inbetriebnahme, Instandhaltung oder im Kundendienst. Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen jedoch ausschließlich von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Gemäß dieser strengen Regelung müssten Betriebe für viele Tätigkeiten zwei Fachleute einsetzen, beispielsweise einen Schreiner, der die Küche einbaut und eine Elektrofachkraft, die sie anschließt.
Um solche Doppelbelastungen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Status der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten eingeführt. Damit wird für Fälle von abgesteckten, oft für eine Branche typischen Aufgabenfeldern die Möglichkeit geschaffen, dass diese Aufgaben auch von Mitarbeitern ohne eine vollständige Ausbildung zur Elektrofachkraft vorgenommen werden dürfen. Mitarbeiter aus Nicht-Elektro-Berufen können nach erfolgreicher Qualifizierung ergänzend zu ihrer eigentlichen Kernarbeit auch elektrische Arbeiten vornehmen.